Der NFA verändert die Finanzierung der Sonderschulung – Der Beitrag wurde auf 80 Fr. po Tag erhöht

Bei den Sonderschulen ergibt sich mit dem in Kraft treten des NFA ein neues Finanzierungsmodell. Der Bund zieht sich 2008 aus der Finanzierung der Sonderschulen vollständig zurück. Die Mehrbelastung des Kantons liegt bei 4,3 Mio. Franken pro Jahr. Ab 2008 betragen die Sonderschulkosten für den Kanton und die Schulgemeinden rund 9,8 Mio. Franken pro Jahr.



Der Beitrag für Sonderschulen wurde auf 80.- pro Tag erhöht (Bild: jhuber)
Der Beitrag für Sonderschulen wurde auf 80.- pro Tag erhöht (Bild: jhuber)

Bei der Finanzierung der Sonderschulen besteht auch ohne den Druck durch die NFA, dringender Handlungsbedarf. Die Sonderschuldefizite, die dem Ausgleichsfonds für finanzschwache Schulgemeinden (Schulfonds) belastet wurden, bewirkten beim Schulfonds Ende 2005 einen Minussaldo von 3,105 Mio. Franken, was dringend zu korrigieren ist. Der Schulgeldbeitrag der Kantone und Gemeinden, welcher von der IV vorausgesetzt wird und seit Jahren 30 Franken pro Schultag beträgt, deckt nicht einmal 10 Prozent der effektiven Kosten. Er wird deshalb von den IV-Voraussetzungen abgekoppelt und auf 80 Franken pro Aufenthaltstag, im Maximum 20'000 Franken pro Jahr, erhöht. Er wird wie bisher je hälftig vom Kanton und den Schulgemeinden über die laufende Rechnung getragen. Damit werden die Schulgemeinden, welche über die Platzierungen entscheiden, angemessener und direkter an den Kosten beteiligt. Ein externer Sonderschüler wird sie mindestens so viel kosten, wie ein interner Schüler in einer Kleinklasse.