Flugplatz Mollis: Lärmbelastung wird im Detail geprüft

Der Flugplatz Mollis soll weiterhin fliegerisch genutzt werden. Die wirtschaftlichen Interessen

der künftigen Betreiber dürfen allerdings nicht zu einer übermässigen Lärmbelastung für die Bevölkerung führen. Die für das Projekt „Zukunft Flugplatz Mollis“ verantwortliche Steuergruppe lässt jetzt prüfen, wie sich unterschiedliche Flugbewegungszahlen auf die Lärmbelastung auswirken.



Der Flughafen Mollis soll weiterhin fliegerisch genutzt werden (Bild: jhuber)
Der Flughafen Mollis soll weiterhin fliegerisch genutzt werden (Bild: jhuber)

Ende 2007 stellt das Militär seinen Betrieb auf dem Flugplatz Mollis definitiv ein. Erklärtes Ziel des Regierungsrats ist es, dass der Flugplatz Mollis weiterhin fliegerisch genutzt werden kann. Im Projektteam „Zukunft Flugplatz Mollis“ wirken Behörden des Bundes, des Kantons und der direkt betroffenen Gemeinden mit. Direkt beteiligt sind auch Vertreter der am zivilen Flugbetrieb interessierten Unternehmen und der Flugplatzverein.

Überprüfung der Lärmbelastung

In der zuständigen Arbeitsgruppe sind die Eckwerte für das künftige Betriebskonzept intensiv diskutiert worden. In einem nächsten Schritt geht es jetzt darum, die Zahl der jährlich zulässigen Flugbewegungen und der daraus resultierenden Lärmbelastung zu überprüfen. Diese Erhebungen werden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zwingend gefordert.

Die im Projekt „Zukunft Flugplatz Mollis“ federführende Steuergruppe hat am Dienstag entschieden, dass das Berner Ingenieurbüro Bächtold & Moor AG mit den Lärmberechnungen beauftragt wird. Zu berechnen sind Varianten auf der theoretischen Basis von 10'000,16'000, 24’000 und 30'000 Flugbewegungen pro Jahr. Die resultierenden Ergebnisse werden mit der bisherigen Lärmbelastung (militärisch und zivil) verglichen. Zu erheben sind auch dieLärmanteile der verschiedenen Flugzeugkategorien (gewerbsmässiger und nichtgewerbsmässiger Luftverkehr, Kolbenflugzeuge, Jets, Helikopter).

Eingeschränkte Nutzung des Flugbetriebes

Die Arbeitsgruppe, die das Betriebsmodell erarbeitet, geht von der Annahme aus, dass eine strikte Plafonierung auf dem heutigen Niveau (maximal 10'000 Flugbewegungen) den Spielraumfür die künftige Nutzung des Flugplatzes Mollis über Gebühr eingrenzen würde. Zudem wird argumentiert, dass nicht nur die Zahl der Flugbewegungen, sondern auch der tatsächlich entstehende Fluglärm ein entscheidendes Kriterium sein sollte.

Regierungsrätin Marianne Dürst, Vorsitzende der Steuergruppe, betont: „Mit der externen Variantenprüfung wird das künftige Nutzungskonzept in keiner Weise präjudiziert.“ Erst wenn die Ergebnisse des externen Lärmgutachtens vorliegen, seien verbindliche Aussagen zur Zahl der Flugbewegungen, zum erwünschten Flottenmix sowie zur Gebührenpolitik möglich. Die Lärmberechnung soll zudem wichtige Hinweise liefern für den Leistungsauftrag, in dem der Kanton die Rahmenbedingungen für den künftigen Flugbetrieb festsetzen wird.