Gegenvorschlag statt Ausschaffungsinitiative!


Am Wochenende vom 28. November stimmen wir über die Ausschaffungsinitiative der SVP und den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament ab. Es ist unbestritten, dass die Initiative der SVP ein Anliegen aufnimmt, das gelöst werden muss.

Doch inzwischen haben die Initianten erkannt, dass ihr Initiativtext Lücken und Mängel aufweist. Diese versucht man nun zu schliessen, indem Elemente des Gegenvorschlages als Teil der Initiative «verkauft» werden – und genau dieses unehrliche Verhalten veranlasst mich zum Schreiben dieses Leserbriefes.

Ich bitte Sie deshalb, den Initiativtext der SVP-Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament genau zu lesen und zu vergleichen. Dabei werden Sie feststellen, dass der Gegenvorschlag viel umfassender und präziser die Straftatbestände – die eine Ausschaffung von straffälligen Ausländern rechtfertigen – aufführt als die Initiative. Weiter wird beim Gegenvorschlag die «Schwere» einer Straftat berücksichtigt, denn nicht jeder «kleine Einbruchdiebstahl» – begangen von einem vielleicht 14-Jährigen – rechtfertigt einen Landesverweis. Wohin denn soll ein 14-Jähriger, wenn seine Eltern zum Beispiel mit zwei weiteren Kindern in der Schweiz wohnen? Doch gemäss Initiative müsste dieser Jugendliche ausgewiesen werden.

Die Initiative der SVP hat aber noch weitere Mängel. Nicht einmal erwähnt werden etwa Wirtschaftskriminalität, schwere Körperverletzung (brutale Prügeleien) und fahrlässige Tötung (beispielsweise durch Raserei), obschon diese gemeinhin als schwerere Delikte wahrgenommen werden als ein Diebstahl.

Das Aufnehmen von weiteren Straftatbeständen durch den Gesetzgeber – wie es die Initiative vorsieht – bräuchte Zeit, sicher mehrere Monate, eher sogar Jahre. Die Tatsache, dass National- und Ständerat über weitere – in das Gesetz aufzunehmende – Straftatbestände beraten müssten, heisst im Klartext, dass heute niemand sagen kann, wie umfassend letztendlich der Straftatenkatalog sein wird.

Demgegenüber ist der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament ausformuliert und kann – wenn er angenommen wird und die Stichfrage zu seinen Gunsten ausfällt – unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft gesetzt werden.

Geschätzte Glarnerinnen und Glarner, abgestimmt wird über den Initiativtext und den Text des Gegenvorschlages wie er in der Broschüre von Bundesrat und Parlament steht und nicht über Aussagen und Behauptungen, wie wir sie jetzt von gewissen Personen hören und lesen können!

Ich werde darum dem Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zustimmen und auch die Stichfrage dementsprechend beantworten.