Inventar der schützenswerten Bauten

Der Regierungsrat befasste sich an seiner heutigen Sitzung mit der Inventarisierung schützenswerter Bauten im Kanton Glarus. Er beantragt dem Landrat, einen Rahmenkredit von 430 000 Franken für die Erarbeitung eines Inventars der schützenswerten Bauten für die Jahre 2011 bis 2014 zu gewähren.



Gehört sicher auch in die Inventarliste der schützenswerten Bauten im Kanton Glarus; das Leglerhaus in Diesbach. (Bild: ehuber)
Gehört sicher auch in die Inventarliste der schützenswerten Bauten im Kanton Glarus; das Leglerhaus in Diesbach. (Bild: ehuber)

Ein behördenverbindliches, öffentlich zugängliches Inventar der schützenswerten Kultur- und Baudenkmäler fehlt. Wichtige, für das Glarnerland charakteristische, aber nicht auf den ersten Blick erkennbare Bautypen sind weder erfasst, noch bezüglich Schutzzielen umschrieben, womit sie gefährdet sind. Die Gemeinden Glarus Süd, Glarus und Glarus Nord haben die Arbeiten an den Ortsplanungen aufgenommen; wird das Inventar der schützenswerten Bauten nicht gleichzeitig erhoben, fehlt eine wichtige Grundlage dazu. Die flächendeckende Inventarisierung innerhalb von vier Jahren ist nur mit dem geplanten Projekt möglich, aber mit dem personellen Bestand der Fachstelle Denkmalpflege allein nicht durchführbar. Das Denkmalpflege-Inventar gibt die gesetzeskonforme Grundlage für die Arbeit der kantonalen Denkmalpflege und der Baubehörden der Gemeinden. Es räumt Rechtsunsicherheiten bei der Auferlegung von denkmalpflegerischen Massnahmen aus und grenzt Ermessensspielräume bei der Zuteilung von Beiträgen ein. Das Inventar verbessert die Rechtssicherheit und liefert die Grundlagen für die Orts- und Nutzungsplanungen der Gemeinden.

Projektbeschrieb

Da die personellen Ressourcen (0,4 Stellen fix und 0,4 Stellen befristet für Denkmalpflege) keine Inventarisierung aus eigener Kraft erlauben, müssen externe Spezialisten beigezogen werden. Es sind drei Phasen vorgesehen:

1. «Vorselektion»: Zusammentragen und Auswerten vorhandener Informationen zu den Objekten auf kantonaler und kommunaler Ebene, erster Vorschlag für die Verzeichnisse.

2. «Verzeichnisse»: Verzeichnis der Objekte auf kantonaler Ebene, Auswahl der für die Inventaraufnahme vertieft auszuarbeitenden Objekte.

3. «Inventar»: Empfehlung zur Aufnahme ins Inventar, definitive Evaluation der Objekte, Vernehmlassung und Antragstellung an Regierungsrat.

Das Departement übernimmt die Arbeiten in Phase 1 und schlägt den Gemeinden eine Liste von Objekten zur Aufnahme ins kommunale Verzeichnis vor. Die zusätzlichen Kosten für die Gemeinden belaufen sich für die Ausarbeitung auf kommunaler Ebene von Phase 2 und 3 auf je rund 50 000 Franken. Gestartet werden soll in Glarus Süd bereits 2011.

Finanzierung

Die Projektkosten für das Denkmalpflege-Inventar betragen inklusive Mehrwertsteuer rund 430 000 Franken. Sie werden finanziert:

2011 Entnahme Fonds Denkmalpflege Fr. 108 600

2012 Kredit Erfolgsrechnung Fr. 133 400

2013 Kredit Erfolgsrechnung Fr. 99 400

2014 Kredit Erfolgsrechnung Fr. 88 600

Rahmenkredit Denkmalpflege-Inventar 2011–2014: Fr. 430 000

In der Erfolgsrechnung werden die Beiträge an Private in den Jahren 2012–2014 um den Be­trag für die Inventarisierung reduziert, d.h. der jährliche Gesamtaufwand für die Denkmal­pflege bleibt unverändert bei 400 000 Franken.