Kein Feuer im Wald und in Waldesnähe!

Die anhaltende Trockenheit verursacht im Kanton Glarus eine Waldbrandgefahr, die als hoch bis sehr hoch eingestuft werden muss. Aus diesem Grund ist im Umgang mit Feuer grösste Vorsicht geboten. Das Feuern im Wald und am Waldrand ist verboten.



Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht im Kanton Glarus erhebliche Waldbrandgefahr. (Motivbild: zvg)
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht im Kanton Glarus erhebliche Waldbrandgefahr. (Motivbild: zvg)

Seit Wochen hat es im Kanton Glarus keine nennenswerten Niederschläge mehr gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Als Folge davon muss die Waldbrandgefahr als hoch bis sehr hoch eingestuft werden. Das bedeutet, dass schon ein brennendes Zündholz einen Brand entfachen kann und sich ein Feuer möglicherweise schnell ausbreitet. Die grösste Brandgefahr herrscht an sehr trockenen Südhängen. Besonders brandgefährdet sind ausserdem herumliegendes Reisig und Laub, dürres Astmaterial und dürre Stellen im Unterholz. Die Abteilung Wald warnt: Bei der jetzigen Situation ist grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Im Wald und an Waldrändern herrscht Feuerverbot, einzige Ausnahme sind hier die vom Waldbesitzer genehmigten, speziell eingerichteten, festen Feuerstellen.

An allen anderen Orten im Freien gelten folgende Verhaltensregeln:

Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
Grillfeuer sollen nur in bestehenden, festen Feuerstellen entfacht werden.
Grillfeuer müssen immer beobachtet werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
Jedes Feuer bei festen Feuerstellen muss vor dem Weggehen vollständig gelöscht werden.
Werden Feuer an gefährlichen Stellen beobachtet, ist die Feuerwehr zu informieren (Telefonnummer 118).

Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen entspannen. Sollte sie sich noch verschärfen, wird ein allgemeines Feuerverbot im Freien notwendig.

Bei der Kantonspolizei und bei uns gehen laufend Fragen ein, wie es mit der Waldbrandgefahr nach dem Regen vom Montag nun aussehe.

Hier unsere Antwort:

1. Lagebeurteilung

Der Regen vom Wochenbeginn hat die Lage betreffend Waldbrandgefahr zwar etwas entspannt, sie bleibt aber nach wie vor bestehen. In Glarus gab es zwischen Montagmorgen und Dienstagmorgen 17 mm Niederschlag, immerhin halb so viel, wie im ganzen Monat April, aber zu wenig, um die Warnung aufzuheben. Gemäss Wettervorhersage von Meteo Schweiz fällt bis übers nächste Wochenende hinaus bei uns kein Niederschlag.

2. Waldbrandwarnung

Im Kanton Glarus bleibt die Warnung vom 20. April 2011 bestehen. Dabei muss einmal mehr festgehalten werden, dass das Feuern im Wald im Kanton Glarus generell verboten ist, ausser in Feuerstellen, die vom Waldeigentümer gestattet und speziell erstellt wurden (Art. 26 des kantonalen Waldgesetzes). Mit der Warnung vom 20. April 2011 wollten wir dieses Verbot wieder einmal in Erinnerung rufen und zusätzlich einige Vorsichtsmassnahmen bekannt geben.