Ausgleichsbeitrag von 7 Millionen Franken an Gemeinden beantragt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde 2014 letztmals einen einmaligen freiwilligen Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden von 7 Millionen Franken zu gewähren. Die Motion «Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes als Sofortmassnahme» soll damit als erledigt abgeschrieben werden.



Der Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden stellt die letzte Massnahme in der aktuellen Konsolidierungsphase der Gemeindestrukturreform dar. (Bild: j.huber)
Der Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden stellt die letzte Massnahme in der aktuellen Konsolidierungsphase der Gemeindestrukturreform dar. (Bild: j.huber)

Ausgangslage

Landrätinnen und Landräte aus Glarus Süd fordern in einer Motion eine Erhöhung der Dotation des Lastenausgleichs von heute 1 Millionen auf neu 5 Millionen Franken pro Jahr. Der Regierungsrat lehnt eine solche pauschale Erhöhung des Lastenausgleiches mit Verweis auf die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts über die Aufgabenentflechtung und den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden ab. Die finanziellen Aussichten sehen Aufwandüberschüsse vor. Der Handlungsspielraum ist begrenzt. Der Kanton kann und will die Gemeinden nicht über eine längere Zeit finanziell unterstützen. Der Regierungsrat erklärte sich in seiner Stellungnahme zur Motion aber bereit, eine Vorlage betreffend eines einmaligen Ausgleichsbeitrags zugunsten der Gemeinden sowie eines befristeten Härteausgleichs zugunsten von Glarus Süd auszuarbeiten.

Inhalt


Der Landsgemeinde wird ein Beschluss über einen Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden von 7 Millionen Franken unterbreitet. Damit sollen die Gemeinden angesichts ihrer schlechten finanziellen Situation ein letztes Mal im Nachgang zur Gemeindestrukturreform durch den Kanton unterstützt werden. Der Beitrag wird jedoch an die Auflage geknüpft, dass die Gemeinden gleich wie der Kanton eine umfassende Effektivitäts- und Effizienzanalyse durchführen.

Ohne Einsparungen im Finanzhaushalt von Kanton und Gemeinden lassen sich die aktuellen Defizite in absehbarer Zeit nicht ausgleichen. Der Beitrag von 7 Millionen Franken wird aus den Steuerreserven spezialfinanziert und ist nicht unmittelbar erfolgswirksam. Mangels Liquidität erfolgt die Finanzierung über die Aufnahme eines Darlehens. Die Verzinsung wird das Ergebnis der Erfolgsrechnung negativ belasten.

Der alte Finanzausgleich sah zur Hauptsache Zahlungen der Gemeinden aus dem Mittel- und Unterland an diejenigen des Hinterlandes vor. Es handelte sich um strukturerhaltende Ausgleichszahlungen, die auf die Ausgaben der Gemeinden abstellten. Der neue Finanzausgleich basiert auf der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Sie ist bei der Gemeinde Glarus am grössten, gefolgt von Glarus Süd und dann Glarus Nord. Die Ausgleichszahlungen an die Gemeinde Glarus Süd sind darum weggefallen. Den in Aussicht gestellten Härteausgleich zugunsten von Glarus Süd lehnen alle Gemeinden ab. Sie schlagen vor, den zweiten Wirksamkeitsbericht abzuwarten und fordern eine temporäre Erhöhung des Lastenausgleichs. Dies wird dezidiert abgelehnt; der Kanton hat den Gemeinden mit verschiedenen Massnahmen wie Entschuldung oder Abtretung eines Steuerprozentes finanziell unter die Arme gegriffen. Der Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden stellt die letzte Massnahme in der aktuellen Konsolidierungsphase der Gemeindestrukturreform dar.