Der Landrat regelt Raumplanung und Bauwesen

Der Glarner Landrat hat sich am Mittwoch unter dem Vorsitz von Hanspeter Toggenburger (SP, Linthal) sehr ausführlich, nämlich mehr als drei Stunden lang, mit dem neuen Raumentwicklungs- und Baugesetz auseinandergesetzt.

Viele Votanten hatten bereits der von Hans Peter Spälti (SP, Netstal) präsidierten vorberatenden Kommission angehört, so dass Baudirektor Robert Marti maliziös von einer Fortsetzung der Kommissionsberatungen sprach.

 



Kommissionspräsident Raumentwicklungs- und Baugesetz (Bild: ehuber) Landrat Karl Mächler (BDP) äusserst sich zum Thema Sonnenenergie (Bild: ehuber) Er hatte an diesem Vormittag viel zu notieren; Ratssekretär Josef Schwitter (Bild; ehuber)
Kommissionspräsident Raumentwicklungs- und Baugesetz (Bild: ehuber) Landrat Karl Mächler (BDP) äusserst sich zum Thema Sonnenenergie (Bild: ehuber) Er hatte an diesem Vormittag viel zu notieren; Ratssekretär Josef Schwitter (Bild; ehuber)

Das Gesetz gilt für Kanton und Gemeinden; es wird noch um Verordnungen ergänzt werden. Als Planungsziele nennt es u.a. die Begrenzung des Siedlungsraumes, aber auch ein ausreichendes Angebot an Bauland. Die Planungen von Kanton und Gemeinden sind zu koordinieren. Die Gemeinden können einen kommunalen Richtplan erstellen; ein Antrag, dass sie es sogar müssen, wurde abgelehnt.

Ausführlich sind die Bestimmungen über die Baureglement und die Zonenplanung. Neben den Grundnutzungszonen gibt es auch so genannte überlagernde Zonen (z.B. Schutz- oder Gefahrenzonen). Gegen eine starke Opposition wurden auch die Fruchtfolgeflächen in diesen Katalog aufgenommen.

Weitgehend gestrichen wurden vom Rat Bestimmungen über das Kaufrecht der Gemeinden und die Bauverpflichtung, doch muss der Rat auf Grund eines akzeptierten Rückkommensantrages nochmals genauer darauf zurückkommen.

Gestrichen wurde der Planungswertausgleich

In eine Verordnung verwiesen wurden detaillierte Vorschriften über die Einhaltung der Energiegesetzgebung. Um auf die Behinderten Rücksicht zu nehmen, müssen die SIA-Normen beachtet werden, wie Peter Toneatti (FDP, Glarus) vorschlug.

Die Vorschriften bezüglich Einkaufszentren und Einkaufs-Malls werden für die zweite Lesung noch genauer angeschaut. Beschränkungen beim Bau von Abstellplätzen in den eigenen Gärten strich der Rat, behielt anderseits die Pflicht zu schriftlichen Benachrichtigung der Anstösser über Baugesuch bei, dies vor allem wegen der auswärts wohnenden Grundeigentümer.

Es sind auch Anpassungen diverser Gesetz an die das neue Raumentwicklung- und Baugesetzt notwendig. Sie gaben freilich nichts zu reden.