Stimmrechtsalter 16

An der ersten Sitzung nach den Sommerferien verabschiedete der Regierungsrat eine Vernehmlassungsvorlage, mit Verfassungs- und Gesetzesänderung, mit welchen das aktive Stimmrechtsalter 16 im Kanton Glarus eingeführt werden soll. Dabei soll jedoch das Wahlrechtsalter 18 beibehalten werden.



An der nächsten Landsgemeinde entscheiden die GlarnerInnen
An der nächsten Landsgemeinde entscheiden die GlarnerInnen

Im Juli des vergangenen Jahres reichte die JUSO Glarnerland einen Memorialantrag ein. Dabei geht es um die Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalters 16 auf kantonaler und kommunaler Ebene. Diesen Memorialantrag hat der Landrat in der Sitzung vom 28. September 2005 als rechtlich zulässig und erheblich erklärt. Durch diesen Entscheid ist dieses Geschäft der Landsgemeinde 2007 vorzulegen. Im Detail umfasst das Stimmrecht folgende Befugnis: - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen an der Urne, an der Landsgemeinde und an Gemeindeversammlungen (aktives Stimm- und Wahlrecht) – die Unterzeichnung von Volksbegehren und die Wahl als Stände-, Regierungs-, Land- oder Gemeinderat sowie in ein Gericht (passives Wahlrecht).

Der Regierungsrat schlägt dabei vor, das Stimmrechtsalter 16 einzuführen. Möchte dies jedoch auf das aktive Stimmrecht beschränken und das passive Wahlrecht 18 Jahre belassen. Er vertritt die Meinung, dass den 16jährigen aufgrund ihrer intellektuellen und sozialen Entwicklungsstufe die aktive Teilnahme am politischen Prozess zugetraut werden kann. Dies gewährleistet zudem einen sinnvolleren Übergang von der schulischen Information über den Staat und die Volksrechte.

Da das Recht zur Wahl in eine kantonale oder kommunale Behörde weiterhin das 18. Altersjahr – also die Mündigkeit – voraussetzt, wird der Einwand, dass politische und zivilrechtliche Mündigkeit auseinander klaffen, entkräftet. Es ist in der Tat wenig einsichtig, dass ein 17-jähriger Gemeinderat rechtsgültige Entscheide von grosser Tragweite mitverantworten muss, ihm dagegen grundlegende private Rechtsgeschäfte verschlossen sind.

Die Entscheidung dieser Vorlage liegt nun in den Händen der kommenden Landsgemeinde 2007.