Eckpunkte für das neue Trägerschaftsmodell stehen

Seit dem Austritt des Kantons Zürich aus der Trägerschaft im Jahr 2008 ist für die Finanzierung der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) eine befristete Übergangsregelung in Kraft. Die neue Rechtgrundlage, welche die Vereinbarung aus dem Jahr 2000 ablöst, wird bis Herbst 2016 vorliegen. Kürzlich haben die Regierungen der verbleibenden Trägerkantone Glarus, St. Gallen und Schwyz von den Eckpunkten des künftigen Trägerschaftsmodells Kenntnis genommen. Nun wird eine Vorlage zuhanden der Regierungen und Parlamente der drei Kantone ausgearbeitet.



Hochschule für Technik Rapperswil (HSR). (Bild: zvg)
Hochschule für Technik Rapperswil (HSR). (Bild: zvg)

Als der Kanton Zürich seine Mitträgerschaft an der HSR auf Ende des Studienjahrs 2007/08 kündigte, sprang im Sinne einer Übergangslösung der Kanton St. Gallen ein. Er übernimmt bis längstens September 2016 den durch den Austritt Zürichs entfallenden Anteil an der Trägerfinanzierung. Für die Neuverhandlung der Trägervereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, St. Gallen und Schwyz sowie für die Ausarbeitung der Neufassung besteht seit Oktober 2012 ein Projektauftrag. Ein Team von Vertretern der Trägerkantone, die von ihren Regierungen delegiert worden waren, erarbeitete Lösungsansätze für verschiedene Fragestellungen. Das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten wurde im Sommer 2013 den drei Regierungen unterbreitet. Die Vorsteherin bzw. die Vorsteher der Bildungsdepartemente der drei Trägerkantone einigten sich im November 2013 auf die Eckpunkte der zukünftigen Trägerschaftlösung, dazu gehören das Trägerschaftsmodell, die Deckung des Finanzbedarfs, Führung und Steuerung sowie Anstellungs- und Personalrecht.

Ende September nahmen die Regierungen der drei Trägerkantone die Eckpunkte des zukünftigen Trägerschaftsmodells zur Kenntnis. Wie im Projektverlauf vorgesehen, kündigten überdies die beiden Trägerkantone Glarus und Schwyz vorsorglich die bestehende Trägervereinbarung unter Einhaltung der zweijährigen Kündigungsfrist auf September 2016. Dies, weil sowohl der Kanton Glarus als auch der Kanton Schwyz nach Ablauf der befristeten Übergangsfinanzierung wesentliche Mehrkosten zu tragen hätten. Dazu sind beide im Rahmen der heutigen Trägervereinbarung nicht bereit.

Aufgabe des Projektteams ist es nun, eine Vorlage zuhanden der kantonalen Regierungen und Parlamente auszuarbeiten. Die künftige Vereinbarung sieht ein zukunftsgerichtetes Trägerschaftsmodell vor mit einem neuen Finanzierungsmodell und sachlich begründbaren Kostenanteilen, auch für den Kanton Glarus. Bericht und Vereinbarung für das neue Trägerschaftsmodell der HSR sollen im Jahr 2015 den politischen Entscheidungsgremien zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden. Im Kanton Glarus ist der Landrat zuständig. Die neue Vereinbarung soll die bestehende auf den 1. Oktober 2016 ablösen.<//span>